Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Mai 2025 · Gültig ab: 1. Juni 2025
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffe:
- «Festglanz» / «wir» / «uns»: Festglanz, Promenade 14, 7270 Davos Platz, Schweiz.
- «Auftraggeber» / «Sie»: Die natürliche oder juristische Person, die eine Leistung bei Festglanz in Auftrag gibt.
- «Leistung»: Präsentationsleistungen für Ferienimmobilien gemäss Abschnitt 3.
- «Inhalte»: Texte, Bilder, Layouts und sonstige Materialien, die im Rahmen einer Leistung erstellt werden.
- «Vereinbarung»: Der zwischen Festglanz und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag, bestehend aus Auftragsbestätigung und diesen AGB.
2. Annahme der AGB
Durch die Erteilung eines Auftrags – per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon – erklärt der Auftraggeber, diese AGB gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen. Die Nutzung unserer Leistungen setzt ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die rechtliche Handlungsfähigkeit zur Eingehung von Verträgen voraus.
3. Leistungsbeschreibung
Festglanz bietet visuelle Präsentationsleistungen für Ferienimmobilien an. Das aktuelle Angebot umfasst:
- Retreat-Präsentationsblatt (CHF 160): Ein Präsentationsblatt für eine einzelne Ferienimmobilie mit kuratierten Aufnahmen und beschreibenden Hinweisen. Umfang: ein Blatt mit Bildauswahl.
- Saisonales Bildpaket (CHF 560): Ein visuelles Paket mit saisonalen Aufnahmen, Layoutübersicht und beschreibenden Texten. Umfang: Bildset, ein Layout, eine Präsentationsübersicht.
- Vollständiger Retreat-Showcase (CHF 970): Ein umfassendes Präsentationspaket mit Aufnahmen, Layouts, Texten und einer Präsentationsseite. Laufzeit ca. drei Wochen mit Überarbeitungsrunden und Übergabe aller Dateien.
Alle Leistungen richten sich an Eigentümer von Ferienimmobilien in der Schweiz. Eine geografische Einschränkung gilt nicht ausdrücklich, jedoch liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von Festglanz in der Schweiz.
4. Auftragserteilung
Ein Auftrag kommt zustande, wenn Festglanz eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt. Zuvor eingegangene Anfragen oder Angebote begründen noch keine verbindliche Vereinbarung. Festglanz behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Pflichten der Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Leistungserbringung benötigten Unterlagen, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen.
- Keine Inhalte bereitzustellen, die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstossen.
- Die erstellten Inhalte ausschliesslich im vereinbarten Rahmen zu verwenden.
- Festglanz unverzüglich über Änderungen der Auftragsgrundlagen zu informieren.
Verzögerungen, die auf die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers zurückzuführen sind, können zu einer Anpassung der Lieferfrist führen.
6. Geistiges Eigentum
Alle von Festglanz erstellten Inhalte – Texte, Bilder, Layouts und sonstige Materialien – bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags Eigentum von Festglanz. Nach vollständiger Zahlung räumt Festglanz dem Auftraggeber ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
Der Auftraggeber darf die Inhalte nicht ohne schriftliche Zustimmung von Festglanz für andere Zwecke, an Dritte übertragen oder in veränderter Form verbreiten. Die Marken, der Name und das visuelle Erscheinungsbild von Festglanz sind urheberrechtlich geschützt.
7. Zahlungsbedingungen
- Währung: Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
- Zahlungsweise: Banküberweisung oder andere von Festglanz akzeptierte Methoden.
- Stornierung: Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung werden angefallene Arbeitskosten anteilig in Rechnung gestellt. Bei bereits abgeschlossenen Leistungsphasen ist der volle Betrag fällig.
- Überarbeitungen: Im Auftragsumfang enthaltene Überarbeitungsrunden sind im Preis inbegriffen. Zusätzliche Runden werden nach Aufwand berechnet.
8. Leistungsumfang und Änderungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung festgehalten. Wünscht der Auftraggeber Erweiterungen oder wesentliche Änderungen, werden diese separat angeboten. Festglanz strebt eine enge Zusammenarbeit und offene Kommunikation an, um das Ergebnis den Vorstellungen des Auftraggebers anzupassen.
Lieferfristen sind Richtwerte; kurzfristige Anpassungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
9. Haftungsausschluss
Die Leistungen von Festglanz sind visuelle Präsentationsmaterialien. Festglanz gibt keine Zusicherungen zu Marktergebnissen, Vermietungserfolgen oder anderen wirtschaftlichen Resultaten ab. Alle Angaben zu Zeitrahmen sind Schätzungen. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Können erbracht; ein bestimmtes Ergebnis wird nicht zugesichert.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Festglanz ist auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt. Festglanz haftet nicht für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Im Fall höherer Gewalt (Naturereignisse, Systemausfälle, behördliche Massnahmen) entfällt die Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses.
11. Kündigung
Beide Parteien können die Vereinbarung schriftlich kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt. Bei wesentlicher Verletzung dieser AGB durch den Auftraggeber kann Festglanz die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden. Die Bestimmungen zu geistigem Eigentum und Zahlungspflichten bleiben nach Vertragsende in Kraft.
12. Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos, Kanton Graubünden, Schweiz. Bei Meinungsverschiedenheiten streben die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Festglanz ist bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Gesamte Vereinbarung: Diese AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Verzicht: Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung gilt nicht als Verzicht auf diese.
- Abtretung: Der Auftraggeber darf Rechte aus dieser Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Festglanz abtreten.
- Mitteilungen: Rechtlich relevante Mitteilungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder Post.
14. Änderungen dieser AGB
Festglanz behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Für laufende Aufträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Bei wesentlichen Änderungen werden Auftraggeber mit bestehenden Aufträgen gesondert informiert.
15. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an: